Besonderheiten bei den Personenkonten
Unter den Fibumerkmalen kann man eine abweichende Kontonummer für den DATEV-Export angeben. Diese wird dann an Stelle der Kontonummer des Personenkontos für die Übergabe der Stamm- und der Bewegungsdaten verwendet. Dies ist immer dann Sinnvoll bzw. sogar unumgänglich, wenn man die Personenkonten so eingerichtet hat, dass sie nicht den Anforderungen der DATEV entsprechen.
Besonderheiten im Sachkontenstamm
Im Sachkontenstamm existieren zwei für die DATEV relevante Felder:
Abweichende DATEV-Kontonummer:
Wenn es vorkommt, dass man
bereits mit einem Kontenrahmen gearbeitet hat und sich irgendwann entschließt
die DATEV-Schnittstelle zu verwenden, hat man die Schwierigkeit, dass nur die
DATEV-Kontenrahmen erlaubt sind. Dann hatte man bisher nur die Möglichkeit
die Fibu neu aufzusetzen oder zu versuchen, während des laufenden Betriebs die
Sachkonten für bestehende Belege zu ändern.
Um hier ein einfacheres
Verfahren anzubieten, gibt es im Sachkontenstamm jetzt ein weiteres Feld
"Abweichendes DATEV-Konto". Steht hier eine 0, wird nach wie vor die Kontonummer
des Sachkontos verwendet. Steht hier eine abweichende Nummer, wird diese Nummer
bei der Übertragung in die Datei geschrieben.
DATEV
Automatik:
Bei der DATEV existieren sogenannte
Automatikkonten. Für diese Konten wird von der DATEV automatisch die Steuer
errechnet. Es darf also keine Steuer von der Schnittstelle übertragen werden. Um
dies der Schnittstelle mitzuteilen gibt es das Feld DATEV Automatik, das für
diese Konten auf Ja gesetzt werden muss. Eine Liste der Automatikkonten
kann Ihnen der Steuerberater zur Verfügung stellen. In den ausgelieferten
Kontenplänen SKR03 und SKR04 sind die entsprechenden Konten bereits korrekt
gekennzeichnet.
HINWEIS: Treten zwischen den Steuerkonten beim
Steuerberater und denen in A.eins Differenzen auf, so liegt dies mit großer
Wahrscheinlichkeit an falsch hinterlegten Automatikkennzeichen!
Besonderheiten Steuer
Es existieren drei Möglichkeiten, die
Steuerinformationen an die DATEV zu übermitteln, die alle von A.eins unterstützt
werden. Im Firmenstamm wird
festgelegt, ob die Steuer über den Umsatzsteuerschlüssel oder über das
Steuerkonto übermittelt werden soll.
Automatikkonten: Automatische Konten
haben eine Programmfunktion, die auf der DATEV-Seite bewirkt, dass aus dem
Bruttobetrag der Buchung die Umsatzsteuer gerechnet wird. Auf das automatische
Konto bucht das DATEV-Programm den um die Steuer verminderten Betrag. Die
Umsatzsteuer selbst bucht das System dann automatisch auf das für den
betreffenden Steuersatz vorgesehene Umsatzsteuersammelkonto.
In A.eins müssen
die Konten in Absprache mit dem Steuerberater im Sachkontenstamm entsprechend
gekennzeichnet werden (s.o.).
Umsatzsteuerschlüssel: Die Anwendung des Umsatzsteuerschlüssels im Buchungssatz ist eine weitere Möglichkeit der Umsatzsteuerrechnung. Dieser DATEV-Steuerschlüssel muss in allen verwendeten Steuersätzen hinterlegt sein. Der Einsatz des Steuerschlüssels bewirkt, dass vom DATEV-Programm automatisch der UST-Betrag errechnet und auf das entsprechende Sammelkonto gebucht wird. Die Verwendung des Umsatzsteuerschlüssels bei Automatikkonten ist nicht möglich.
Hinweis: Ab Format 7.0 können die DATEV-Steuerschlüssel bis zu vier Stellen haben. Die neuen Steuerschlüssel können im Anwenderformat AF_DATEVSCHL selbstständig in Absprache mit dem Steuerberater erfasst werden.
Übertragen des Steuerkontos: Der
Beleg wird so wie er in A.eins erfasst wurde an die DATEV übertragen. Dabei
werden eine Zeile mit dem Erlöskonto und dem Nettobetrag und eine Zeile mit dem
Steuerkonto und dem Steuerbetrag übermittelt. Damit ist gewährleitstet, dass
alle Beträge so beim Steuerberater ankommen, wie sie auch in A.eins existieren.
Dieses Verhalten wird nur bei Automatikkonten unterdrückt, damit die Steuer
nicht doppelt errechnet wird.
Um ggf. die den Steuerschlüssel an den
Steuerberater zu übermitteln, existiert die Möglichkeit, den DATEV-Steuerschlüssel im Textfeld zu
übermitteln.
Buchungen zum Innergemeinschaftlichen Erwerb lassen sich nicht mit Methode 3 übermitteln.
Für das Festschreibungskennzeichen existiert der Steuerparameter „DATEV Festschreibungskennzeichen übertragen“ (SPA 1061). Dieser wird nur ab dem DATEV-Format 7.0 ausgewertet. Im Standard steht der SPA auf „Mit Festschreibungskennzeichen“. Das bedeutet, dass die Daten beim Datenempfänger nicht geändert werden können. Setzt man diesen Steuerparameter auf “Ohne Festschreibungskennzeichen“, so wird das Kennzeichen beim Export so gesetzt, dass die Daten beim Exportempfänger änderbar sind. Dies ändert nichts daran, dass von A.eins nur gebuchte Belege, die bekanntermaßen nicht mehr änderbar sind, übertragen werden.
Dieser SPA wird beim Erstellen der Datei in der Anwendung „DATEV-Export bearbeiten“ (Direktsprung [DATEV]) ausgewertet, d.h. man kann bereits exportierte Daten erneut mit geändertem Kennzeichen übertragen, ohne dass die Daten erneut zusammengestellt werden müssen.