Die Bearbeitung der Wechsel kann unter Zugrundelegung folgender Geschäftsvorfälle erfolgen.
Siehe auch:
Abrechnung mit Kunden (Nur wenn „diskontierbar" in Portefeuille auf JA gesetzt ist)
Weitergabe an Bank zur Refinanzierung (nur bei Besitzwechsel)
Diskontabrechnung Bank (nur bei Besitzwechsel)
Verfall / Erledigung eines Wechsels!
Prolongation / Verlängerung eines Wechsels bei nicht weitergebebenen Wechseln
Wechselprotest durch Nichteinlösen