Da man nicht für jedes Anlagengut ein eigenes Konto anlegen möchte, auf dem die wertmäßigen Veränderungen – Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK), Zu – und Abgänge und Abschreibung (AFA) – und somit der aktuelle Buchwert geführt wird, werden diese in einer separaten Anlagebuchhaltung geführt. Die Anlagenbuchhaltung ist in die Finanzbuchhaltung von A.eins integriert. Es können diverse Informationen zu den Anlagegütern hinterlegt werden, Zu- und Abgänge erfasst werden, Abschreibungsvorschläge erstellt und diese direkt in die Finanzbuchhaltung übernommen werden.
Aus der Belegerfassung der Finanzbuchhaltung heraus kann bei der Neuerfassung auch direkt ein Anlagegut erzeugt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das angesprochene Sachkonto im Sachkontenstamm als Anlagenkonto gekennzeichnet ist. Es öffnet sich dann nach Abschluss der Position das Erfassungsfenster des Anlagenstamms. Hier sind dann die Daten aus dem Beleg vorbelegt, so dass nur noch die fehlenden Werte eingetragen werden müssen. Ruft man entsprechend eine Eingangsrechnung zum Ändern auf, dann wird nach Abschluss der Position das bereits erfasste Anlagengut angezeigt.
Den automatische Aufruf des Anlagenstammes aus der Belegerfassung heraus kann in den Einrichterparametern „Bei Eingangsrechnungen Anlagenstamm automatisch aufrufen“ abgeschaltet werden. Ist dieser Modus abgeschaltet, dann hat man im Anlagenstamm eine Möglichkeit sich alle Finanzbuchhaltungsbeleg anzuzeigen, die ein Anlagenkonto ansprechen und zu denen noch kein Eintrag in der Anlagenbuchhaltung existiert. Hierzu existiert in der Anwendung Anlagenstamm eine Variante „Fibubeleg ohne Anlageneintrag“. Dort können dann die Daten einzeln nacherfasst werden. Bei der Neuanlage sind dann die Daten entsprechend vorbelegt.
ACHTUNG:
Wird eine Eingangsrechnung wieder gelöscht, so wird das hier erfasste Anlagegut nicht wieder gelöscht!
Im Zuge des BilMoG
(Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) hat sich im Bereich des Anlagevermögens
überwiegend punktuell etwas geändert, nämlich bezogen auf die selbsterstellten
immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, den Geschäfts- und
Firmenwert und die Bauten auf fremdem Grund und Boden. Aus diesem Grund ist es
möglich für einzelne Anlagengüter den Abschreibungsverlauf getrennt nach
Handelsrecht und Steuerrecht zu führen. Alle automatischen Buchungen betreffen
nur den steuerrechtlichen Verlauf. Für den handelsrechtlichen Verlauf müssen die
Buchungen ggf. manuell nachgeholt werden.